Ferienhaus Jordi & Lara
Das Ferienhaus Jordi & Lara ist unmittelbar von uns ca. 100 Meter entfernt. Hunde erlaubt!!
Es bietet Platz für 6 Personen. Wir vermitteln das Ferienhaus Jordi & Lara für unseren sehr guten Freund.
Preis:
2 Personen pro Nacht € 155,- / für jede weitere Person pro Nacht € 20,- / Nächtigungs und Kurabgabe pro Person und Nacht € 3,50 ab 15 Jahren / Hund pro Nacht € 12,- / einmalige Endreinigung € 180,- Gitterbett € 20.- am Tag inkl Betwäsche
Bei Interesse könnt ihr gerne gleich hier online buchen oder ihr ruft mich einfach an unter +43 664 5652820 oder schreibt mir ein kurzes E-Mail.
Anreise ab 15:00 Uhr, Abreise bis spätestens 9:30 Uhr.
Bewertung Susanne, Deutschland
Wir waren mit dem sehr schönen Ferienhaus rundum zufrieden. Alles lief ohne Probleme ab. Wir wurden sehr gastfreundlich empfangen und bekamen tolle Tipps für unseren Aufenthalt. Bei Fragen wurde uns sehr zuverlässig und schnell geholfen.
Das Haus und das Grundstück sind sehr schön und weitläufig. Wir waren zu fünft, die praktisch eingerichteten Schlafzimmer sowie der große Wohn- Ess-Bereich boten sowohl Privatsphäre als auch Raum für Gemeinschaft. Ein großer Pluspunkt sind zudem die 2 Bäder! Immer gerne wieder!
Vielen Dank für den schönen Aufenthalt!
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten
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Vermieter Jordi GmbH Kurrentgasse 10/10 1010 Wien Victor Jove
Vermittler Cornelia Hüttner |
1. Zahlung des Mietpreises Zusammen mit dem Mietpreis werden mit der Buchungsbestätigung die Kosten der Endreinigung sowie die an die Gemeinde abzuführende Nächtigungsabgabe in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist 3 Wochen vor Anreise zu überweisen. |
Die Übergabe des Schlüssels für das Mietobjekt erfolgt nur bei vollständiger Bezahlung des Gesantbetrages und nach Vereinbarung. Ein Verlust des Schlüssels ist dem Vermieter umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen. |
3. Anreise / Abreise Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15.00 Uhr. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 9.30 Uhr in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, das Geschirr ist gespült zu hinterlassen. Sämtliche Schlüssel sind auszuhändigen. |
4. Personen Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Abgaben. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen. |
5. Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter und gegen eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 12 € pro Nacht erlaubt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die mitgebrachte Tiere verursachen. |
6. Nichtraucher-Haus Innerhalb des Ferienhauses ist das Rauchen verboten. |
7. Stornierung und vorzeitige Abreise Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten: - Kostenlose Stornierung bis 21 Tage vor Anreise - Stornierung innerhalb der 21 tage 50% bei Nichtanreise ALLES Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ist ausreichend). Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietpreis. |
8. Pflichten des Mieters, Schäden Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Sämtliche während der Mietzeit entstandene Schäden am Ferienhaus, am Inventar und auf dem Grundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen. Es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst und die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Eine Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. |
9. Pflichten des Vermieters Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. |
10. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |